Webseite barrierefrei gestalten

Das Internet ist für alle da. Deshalb sollten Menschen mit Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden. Eine barrierefreie Website zeigt Verantwortung, stärkt Ihre Marke und verbessert gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher.

Wichtig zu wissen

Eigenschaften einer barrierefreien Webseite

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass alle Menschen eine Website uneingeschränkt nutzen können. Dazu zählen auch Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Viele denken bei Barrierefreiheit an technische Details, doch am Ende geht es um bessere Nutzererlebnisse für alle.

Eine klare Struktur, gut lesbare Texte, einfache Bedienbarkeit und verständliche Inhalte machen jede Website zugänglicher. Barrierefreie Seiten stärken das Vertrauen der Nutzer, führen zu längeren Besuchszeiten und haben oft bessere Platzierungen bei Google. Wer Barrieren abbaut, schafft Mehrwert und sichert sich rechtlich ab. Hier sind einige wichtige Punkte, auf die wir besonderen Wert legen bei der Entwicklung von Webseiten:

Klare Struktur & einfache Navigation

Seitenaufbau und Menüführung sollten logisch, übersichtlich und ohne Barrieren nutzbar sein.

Kontraste & Farbwahl

Höhere Farbkontraste erleichtern die Lesbarkeit, besonders für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.

Bedienung mit Tastatur

Alle Inhalte und Funktionen müssen vollständig mit Tastatur (ohne Maus) erreichbar und bedienbar sein.

Alternativtexte für Bilder

Bilder sollten beschreibende Alt-Texte enthalten, damit Hilfswerkzeuge wie Screenreader diese erfassen können.

Strukturierte Überschriften & Inhalte

Ein logischer und hierarchischer Aufbau der Titel mit H1-H3 sorgt dafür, dass Inhalte gut gegliedert und erfassbar sind.

CAPTCHA oder Pop-ups

Zugängliche Sicherheitsabfragen und ein Verzicht auf Elemente, die Inhalte überdecken verbessern die Nutzbarkeit.

Screenreader-Kompatibilität

Technische Umsetzung und Optimierung muss dafür sorgen, dass Screenreader Inhalte korrekt erfassen und ausgeben können.

Mobile Optimierung (Responsive Design)

Die Seite muss auf Smartphones und Tablets genauso gut bedienbar sein wie auf dem Desktop.

Untertitel und Transkript bei Videos

Multimediale Inhalte sollten für Menschen mit Hörbehinderung durch Untertitel oder Textalternativen zugänglich sein.

Barrierefreies Kontaktformular

Formulare müssen beschriftet, klar verständlich und ohne visuelle Hürden bedienbar sein.

Rechtliches

Rechtliche Pflicht zur barrierefreien Webseite

Ab dem 28. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten. Das in der EU-Richtline 2016/2102 verabschiedete Gesetz wird in Deutschland unter dem Namen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eingeführt und verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Online-Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.

Das Gesetz zielt darauf ab, digitale Teilhabe zu fördern und Diskriminierung zu vermeiden. Es ist daher wichtig, zu prüfen, ob die eigene Website den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Welche Webseiten müssen barrierefrei sein?

Webseiten von öffentlichen Stellen müssen bereits seit längerem barrierefrei gestaltet sein. Ab Ende Juni 2025 müssen nun auch Webseiten von privaten Unternehmen barrierefrei sein.

Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten und keine Kleinstunternehmen sind. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Unternehmen, die diese Schwellen überschreiten, müssen sicherstellen, dass ihre Website den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht. 

Was passiert, wenn die Webseite nicht barrierefrei ist?

Für Unternehmen, die verpflichtet sind Ihre Webseite barrierefrei umzusetzen, es jedoch nicht machen, bestehen rechtliche Risiken.

  1. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
  2. Bußgelder von bis zu 100.000 €

Es lohnt sich also, überprüfen zu lassen, ob das eigene Unternehmen betroffen ist und ggfls. die Webseite anzupassen.

Gilt das Gesetz auch für reine B2B-Webseiten?

In der Regel gilt das BFSG nicht für Webseiten, die ausschließlich auf Geschäftskunden ausgerichtet sind. Der Fokus des Gesetzes richtet sich eher an Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher anbieten, also im B2C-Bereich tätig sind.

Wenn ihre Website jedoch öffentlich zugänglich ist und auch von Privatpersonen genutzt werden kann um z.B. frei erreichbare Informationen, Formulare oder Buchungsmöglichkeiten zu nutzen, dann kann sie unter Umständen doch unter die Vorschriften fallen. In solchen Fällen ist eine barrierefreie Gestaltung sinnvoll, auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht besteht.

vorteile

Erfolgreicher mit Barrierefreiheit

Nicht alle sind verpflichtet Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten. Dennoch macht es Sinn, wenn jede Webseite barrierefrei ist. 

Es hilft nicht nur benachteiligten Menschen, sondern auch dem eigenen Unternehmen:

  1. Sie erreichen eine Größere Zielgruppe. (ca. 10-15% der Menschen in Deutschland leben mit Einschränkungen)
  2. Sie haben keinen Stress und mehr Rechtssicherheit, falls Ihr Umsatz doch höher ist, oder sie die Mitarbeiterzahl von 10 erreichen
  3. Sie bekommen ein positiveres Image, wenn Sie sich mehr um Ihre Mitmenschen bemühen
  4. die Conversionrate steigt, da Ihre Webseite ist intuitiver
  5. die Sichtbarkeit bei Google steigt, denn die Seite ist klarer Strukturiert und hat eine bessere Lesbarkeit – Vorteile bei SEO
Als Marketing-Angentur 

Machen Sie Ihre Webseite Barrierefrei

Schließen Sie Menschen mit Einschränkungen nicht aus. Kontaktieren Sie uns jetzt für den ersten Schritt zur barrierefreien Webseite!